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Die Rudolf Steiner Schule Lüneburg mit ihrem Förderzweig, der Hofschule Wendisch Evern ist eine Schule in freier Trägerschaft und erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben auch öffentliche Gelder. Weil die staatliche Finanzierung jedoch nicht ausreicht, ist zur Deckung der laufenden Kosten ein monatliches Schulgeld notwendig.
Wie finanziert sich die Schule?
Was wird mit dem Schulgeld finanziert?
Im Groben lässt sich sagen, dass die Lehrergehälter aus der Finanzhilfe gedeckt sind, während folgende Kosten aus dem Schulgeld finanziert werden müssen:
- Alle Sach- und Betriebsmittel wie z.B. Mieten, Gebäudeerhalt, Heizung, Unterrichtsmaterial.
- Verwaltungskosten, Reinigungskosen, Hausmeisterkosten.
Das Schulgeld ist nicht zweckgebunden, es finanziert den fehlenden Betrag, der nach der Finanzierung durch das Land Niedersachsen bleibt.
Solidarische Finanzierung des Grundbetrages
Die Schule braucht für ihre Aufgaben im Schnitt rund 250 € pro Kind (kostendeckender Beitrag). Dieser wird solidarisch verteilt. Die Höhe des monatlichen Schulgeldes richtet sich nach dem Gesamteinkommen des Haushaltes der Anzahl der Kinder in unserer Einrichtung. Sie können die Höhe aus der aktuell gültigen Beitragstabelle entnehmen.
Bei der Anwendung der Tabelle gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Bemühen um größtmögliche Verteilungsgerechtigkeit. Aufgrund der individuellen Verhältnisse ist Gleichbehandlung immer nur näherungsweise möglich.
Zusätzliche Pauschalen
Rudolf Steiner Schule
- Aufnahmegebühr: 256,- € / einmalig je Schüler/-in
- Materialpauschale & 120,- € / jährlich je Schüler/-in und Reinigungspauschale: 50,- € / jährlich je Familie, jeweils in 2 Teilbeträgen, halbjährlich (Fälligkeit im Oktober und April)
- Instandhaltungspauschale: 1.000,- € / einmalig je Familie nach einem Jahr Probezeit
- Betreuungspauschale: 25,- € / monatlich je Familie (1. – 4. Klasse verpflichtend), Betreuungszeit in der ÜMi bis 14.00 Uhr..
Kindergarten/Krippe
- Verpflegungspauschale: 11,- € / monatlich
- Mittagessenspauschale Krippe: 60,- €
Hofschule
- Aufnahmegebühr: 256,- € / einmalig je Schüler/-in
- Materialpauschale: 95,- € / jährlich je Schüler/-in jeweils in 2 Teilbeträgen, halbjährlich (Fälligkeit im Oktober und April)
- Instandhaltungspauschale: 650,- € / einmalig je Familie nach einem Jahr Probezeit
- Mittagessenpauschale: ca. 70,- € / monatlich je Schüler. Abhängig von der Anzahl der Schultage, genaue Berechnung erfolgt pro Schuljahr.
Berechnung des Schulbeitrags
Der Schulgeldbeitrag wird im Gespräch mit Eltern aus der Beitragsgruppe ermittelt und festgelegt. Diese Gespräche werden alle 2-3 Jahre neu geführt und können von Eltern jederzeit angefragt werden.
Alternativ kann auch eine schriftliche Mitteilung des Einkommens gemacht werden.
Weitere Dokumente
- Information zum Beitragsgespräch
- Formular für schriftliche Beitragsberechnung
- Beitragsordnung
- Lastschriftformular
Staatliche finanzielle Unterstützung
Unserer Erfahrung nach beantragen nicht alle Familien mit Anspruch auch tatsächlich einen Kinderzuschlag sowie Bildung und Teilhabe-Gutscheine. Daher weisen wir hier noch einmal auf folgende Informationen hin:
- Kinderzuschlag beantragen: https://web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start
- Bildung und Teilhabe beantragen: https://www.landkreis-lueneburg.de/fuer-unsere-buergerinnen-und-buerger/menschen-im-landkreis/eltern-und-kinder/bildungspaket.html
- Wohngeld beantragen: https://hansestadt-lueneburg.de/buergerservice/online-dienste/wohngeld.html